Gündung bis heute

Der Imkerverein Ratzeburg ist laut unseren Informationen am 28.3.1943 gegründet. Voraussichtlich ist der Verein durch mehrere Imker gegründet worden. Gründungsmitglieder sind leider nicht mehr ermittelbar.

Vereinsvorsitzende

  • 1943- 1963 nicht bekannt
  • 19963-1965 Eichs
  • 1965-1967 Heger
  • 1967-1982 Eberhard Wolkenhaar
  • 1982-2001 Friedhelm Drusch
  • 2001-2003 F.-K. Zechlin
  • 2003-2018 Günther Ruch
  • 2018-2018 Ansprechpartner
    Astrid Koch und H.-J. Burmester
  • 2018-2022 H.-J. Burmester
  • 2022 – heute Astrid Koch

Das Kassenbuch von 1943 kann hier eingesehen werden: Kassenbuch 1943

Mit dem Aufkommen des Nationalsozialismus mussten sich die Bienenzuchtvereine oftmals umbenennen. Die offizielle Bezeichnung lautete seit 1935:

Reichsverband deutscher Kleintierzüchter e.V
Reichsfachgruppe Imker e.V..

Unter der Reichsfachgruppe Imker e.V. gab es, wie heute auch, die Ortsgruppen. Aus der Erzählung der alten Generation ist uns bekannt, dass es im Kreis Herzogtum Lauenburg auch nur einen Kreisimkerverband Lauenburg gab.
Die Aufgabe der Ortsfachgruppen bestand darin, die Anträge für die Zuckerverbilligung zu erstellen. Die Zuckerverbilligung wurde seit 1935 gewährt, „um den steigenden Bedarf auf dem Honigmarkt gerecht zu werden und durch eine Vermehrung der Bienenvölker und eine höhere Befruchtungstätigkeit im Obst- und Pflanzenbau zu erreichen.
Für jedes Bienenvolk wird eine Höchstmenge von 15 Pfund verbilligt, und zwar 5 Pfund im Frühjahr als Reiz- und Notfütterung und 10 Pfund zur Einwinterung. Der Verbilligungszuschuss betrug im Höchstfalle 8 Reichspfennig je Pfund.

Im Herbst 1939 kommt es jedoch zu einer Verknappung des Zuckers. Wenn nun in diesem Herbste kurz vor der neuen Ernte eine unvorhergesehene Verknappung eingetreten ist, so braucht uns dies nicht sonderlich zu ängstigen.
Die Einmachzeit, die gebieterisch eine ausgiebige Verwertung und Erhaltung der reichen Obsternte für die Wintermonate fordert, hat unsere Reichsregierung veranlasst, drei Kartoffelscheine in Zuckerscheine umzuwandeln.

Durch diese Maßnahme ist aber der vorhandene Zuckervorrat derartig zusammengeschmolzen, dass die in den letzten Jahren gebräuchliche Zuckermenge für die Herbstfütterung der Bienenvölker nicht voll geliefert werden kann.“ Je Volk wurde eine Menge von 3kg zugebilligt.

Mit dem Fortschreiten des 2.Weltkriegs wurde auch die Versorgungslage bei den Imkern immer schlechter.
So wurden die Imker ab 1940 verpflichtet, durch Sonderaktionen mindestens 3 kg Honig je Volk zu einem verbilligten Preis von RM 1,- je 0,5 kg Honig abzuliefern. Erst Mengen, die darüber hinaus geschleudert worden, durften individuell verkauft werden. Bei Nichterfüllung des Solls wurden auch nur max. 3 kg Zucker zur Fütterung gewährt. Der Honig wurde dann von einer vom Eierwirtschaftsverband beauftragten Firma an Sammelstellen abgeholt.

Seit Frühjahr 1941 gab es dann Mittelwände nur noch auf Bezugschein, für den vorher ein Antrag gestellt werden musste. Je Volk wurden 400 g Mittelwände bewilligt. In den nachfolgenden Jahren mussten Bienenzuchtbetriebe mit mehr als 10 Völkern den Mittelwandbedarf aus eigener Erzeugung decken.

In einem Rundschreiben der Landesfachgruppe Imker vom 20.06.1942 wurde mitgeteilt, für das laufende Holzwirtschaftsjahr sind den bienenwirtschaftlichen Gerätefabriken 2.000cbm Nadelschnittholz für die Anfertigung von Bienenwohnungen sicher gestellt worden…. Die OfgrV haben darauf zu achten, dass die bestellten Bienenwohnungen der Leistungssteigerung dienen, für „Standverschönerungen“ dürfen Neuanschaffungen während des Krieges nicht gemacht werden.“

Im Frühjahr 1942 gab die Landesfachgruppe Imker dann den Aufruf „Kein Rapsfeld ohne Bienen“ Über die Notwendigkeit der Rapswanderung gerade in der augenblicklichen Zeit dürften Zweifel der Bedenken nicht vorhanden sein. Es gilt, die Fettversorgung unseres Volkes durch unsere Mitarbeit zu sichern. “Hierzu gab es einen Erlass des Reichsbauernführers, in dem die Bauern und sonstigen Grundbesitzer u.a. dazu verpflichtet wurden, „unmittelbar an der zu bestäubenden Anbaufläche eine ausreichende – möglichst windgeschützt gelegene – Grundfläche für die Aufstellung der erforderlichen Bienenvölker kostenlos zur Verfügung zu stellen. Pferde oder sonstige Tiere dürfen keinesfalls in die Nähe der Bienenstände gebracht werden. Dass Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen von Beginn der einsetzenden Rapsblüte bis zur Beendigung der Blütezeit zu unterlassen sind, um Schädigungen an den Bienenvölkern zu vermeiden. “Für Anträge auf Freigabe eigener Wagen, Bewilligung von Brennstoff, Zurverfügungstellung von Zugmaschinen usw. sind die Wehrwirtschaftsämter zuständig. Anträge sind an diese durch die Kreisbauernschaften zu richten.

Im Herbst 1943 erfolgte dann eine Tabakzuteilung. In einem Rundschreiben vom 15.09.1943 schreibt die Landesfachgruppe Imker:
„Die Freistellung von Tabak für die Bienenwirtschaft ist in Anerkennung der hohen Bedeutung der deutschen Bienenwirtschaft erfolgt. Die Tabakzuteilung ist abhängig von der erfüllten Sonderaktion 1943. Die zuzuteilende Tabakmenge je Volk ist auf 50 Gramm festgesetzt. Der Preis für 100 g beträgt M -, 75 zuzüglich Unkosten für Verpackung und Porto. Der für die Bienenwirtschaft bestimmte Tabak ist ausschließlich in imkerlichen Betrieben zu verwenden. Der Verbrauch zu Genusszwecken im Privatleben ist durch den Herrn Reichsminister verboten. Missbrauch schließt jede weitere Tabakzuteilung aus …“.

In einem Rundschreiben vom 10.07.1944 der Landesfachgruppe Imker wird noch einmal auf die besondere Bedeutung der Wachsproduktion hingewiesen. „… Steigerung der Erzeugung, Gewinnung, Erfassung und Ablieferung des Wachses ist eine der wichtigsten Aufgaben der deutschen Bienenwirtschaft. Wachs wird nicht nur für den imkerlichen Eigenbedarf, sondern auch in erheblichem Maße von der deutschen Wehrwirtschaft gebraucht….“ Je Volk und Jahr musste eine alte Wabe abgeliefert werden.

In einem letzten Rundschreiben der Landesfachgruppe Imker-Westfalen, datiert vom 10.03.1945 wird noch einmal an die Imker appelliert:
„ Den deutschen Imkern ist es uns in dem uns aufgezwungenen harten Kriege selbstverständliche Pflicht geworden, einen großen Teil der Honigernte für Wehrmacht Lazarette und Bombengeschädigte abzuliefern….Die Kriegslage zwingt uns aber, 1945 noch erheblich mehr abzuliefern….“

In den Nachkriegsjahren erfolgte auch eine Zuteilung der Zündhölzer. Imker mit bis zu 10 Völkern hatten Anspruch auf monatlich 2 Schachteln. Tabak stand gar nicht zur Verfügung. Hier wurde auf den Einsatz von Ersatzstoffen, z.B. getrockneter Rainfarn, aber auch grobes Sägemehl, zurückgegriffen. Bis zum Jahr 1948 wurden Streichholzschachteln auf Bezugsschein ausgegeben.

Zucker

Bis 1951 gab es Zucker auf Bezugsschein.
Mit der Einführung der Umsatzsteuer unterlag auch der Bienenzucker der Besteuerung.
Im Jahr 1952 hat der Ernährungsausschuss des Bundestages in der Sitzung vom 08.10.52 einstimmig beschlossen, je Bienenvolk 5 kg Zucker steuerfrei zur Verfügung zu stellen bzw. die Steuer dafür zurückzuvergüten.
Im Jahr 1953 konnte dann erstmalig Steuerfreier Zucker bezogen werden. Auf Antrag konnten beim Hauptzollamt Bezugsscheine bezogen werden.

Zuckerbestellung, Zuckersteuer-Rückerstattung und Auszahlung des Zuckergeldes bestimmten im Wesentlichen die Aktivitäten des Imkervereins.
Ende der 70er Jahre wurde auf Grund der EG-Zuckermarktordnung Zucker für den Einsatz der Bienenfütterung denaturiert, d.h., dass Zucker nach den EG Bestimmungen durch Zugabe von 0,05% Octosan vergällt wurde. Dieser vergällte Zucker war dann nicht mehr für den Einsatz in der Humanernährung geeignet und konnte zu subventionierten Preisen an die Imker verkauft werden.
Der Zuschuss für Imkerzucker im Jahre 1979 betrug 3,20 DM/Volk.
Heute unterliegt der Zucker keinerlei Sonderregelung mehr.

Wie im Schreiben zu lesen ist, wurden große Mengen von Zucker zur Fütterung der Bienen besorgt, da die Imker von Zucker abhängig waren. Heutzutage kann sich jeder das Futter, egal in welcher Konsistenz und Menge, problemlos selbst besorgen. Auch dabei stellte man fest, dass das gemeinschaftliche Einkaufen von Imkerwaren wie Zucker, Medikamente und Wachsbestellung bei fast allen Vereinen eine Gemeinschaftsarbeit war. Obwohl dies auch nicht ohne Unstimmigkeiten ablief. Im unteren Schreiben ist zu lesen, das beschlossen wurde, ein ansässiges Fuhrunternehmen aus Ratzeburg zu beauftragen, gegen eine Gebühr die Imker zu beliefern.

Aus Erinnerung weiß ich, dass die gemeinschaftlichen Bestellungen teileweise bis Anfang / Mitte der 90-iger Jahre bei uns im Ratzeburger Imkerverein auch noch durchgeführt worden.

Durch die heutigen modernen Medien , sowie die Globalisierung, ist die Futter-besorgung und der Medikamentenkauf einfacher und schneller geworden.

Wie bei der Bestellkarte zu erkennen ist, wäre heute der Fabrikstandort für uns keine Entfernung mehr. Aber zur damaligen Zeit, war Hamburg eben kein Ort, zu den man so mal kurz hinfährt.